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FAQ

Ihre Frage ist hier nicht aufgeführt? Dann schreiben Sie uns an wildbienen@thuenen.de. Ihre Fragen und Vorschläge helfen uns bei der Entwicklung eines bundesweiten Wildbienen-Monitorings.

Kann ich mein Nisthilfen-Paar auch über das Jahr 2023 hinaus betreuen?

Das Wildbienen-Monitoring in Agrarlandschaften befindet sich bis einschließlich 2023 in der Pilotphase. Mit der Übernahme einer Nisthilfen-Patenschaft in dieser Phase ermöglichen Sie es uns, Methoden für eine langfristige, systematische Datenerhebung zu testen. Eine langfristige Umsetzung des Wildbienen-Monitorings in Agrarlandschaften streben wir an.

Was wird aus Nisthilfen, die 2021 aufgestellt wurden?

Die Nisthilfen, die im Jahr 2021 aufgestellt wurden, verbleiben in den Jahren 2022 und 2023 an Ort und Stelle.  Damit die geschlüpften Tiere die Nisthilfe verlassen können, sie aber gleichzeitig nicht wieder besiedelt wird, planen wir, Ihnen eine speziell dafür entwickelte Ausflug-Klappe im Winter 22/23 zu schicken. Diese bitten wir Sie, an der Vorderseite der Nisthilfe anzubringen. Eine leere Nisthilfe ist Voraussetzung dafür, dass Sie die Umwelt-DNA entnehmen können, die wir im Labor analysieren möchten. Darüber, wie es mit den Nisthilfen nach dem Schlupf der Tiere und ggf. Entnahme der organischen Reste im Herbst 2023 weitergeht, informieren wir Sie rechtzeitig über unseren Newsletter.

Was ist, wenn ich es einmal nicht rechtzeitig schaffe, meine Nisthilfe-Brettchen zu fotografieren?

Das ist zwar schade um die fehlenden Daten, aber halb so wild. Wir sind dankbar für Ihr ehrenamtliches Engagement. Die Nisthilfe-Patenschaft soll Spaß machen und nicht zur Pflichtaufgabe werden. Wichtig ist nur, dass Sie immer bei dem von uns vorgegebenen Rhythmus des Fotografierens bleiben - also Ihre Fotos immer in den letzten 10 Tagen eines Monats machen. Falls Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Sie es nicht schaffen werden, können Sie auch gern versuchen, einen Ersatz zu organisieren.

Kann ich die Nisthilfen selbstständig abbauen und an einem anderen Ort aufstellen?

Wildbienen gelten in Deutschland laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV; Anlage 1; Spalte 2) als "besonders geschützte Tierarten". Nach § 44 Abs. 1(1) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, Wildbienen "[...] zu fange, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören". Ohne eine Sondergenehmigung der Naturschutzbehörde dürfen keine Hummeln mit einem Kescher gefangen und im Bestimmungswürfel abfotografiert werden. Eine Sondergenehmigung ist ebenfalls vor dem Abbau einer belegten Nisthilfe erforderlich. Sollte der Abbau / das Umsetzen einer Nisthilfe unumgänglich sein, bitten wir möglichst rechtzeitig um eine Kontaktaufnahme an wildbienen@thuenen.de, um notwendige Genehmigungen einholen zu können.

Was ist, wenn meine Nisthilfe oder ein Nisthilfe-Brettchen -aus welchen Gründen auch immer- während der Saison nicht mehr einsatzfähig ist?

Das ist nicht schlimm. Bitte informieren Sie uns per mail an nisthilfe@thuenen.de, damit wir den Ausfall registrieren und in unserer Auswertung berücksichtigen können. Sofern Sie trotzdem Interesse haben, bei dem Projekt weiterzumachen, finden wir eine individuelle Lösung.

Was muss ich beim Fotografieren der Nisthilfe-Brettchen beachten?

Die Nisthilfe-Brettchen sollten immer in den letzten zehn Tagen eines Monats fotografiert werden. Dazu schrauben Sie die Nisthilfe auf, entnehmen die einzelnen 25 Brettchen und fotografieren sie aus der Vogelperpektive. Erfahrungswerte besagen, dass der Zeitaufwand für das Aufschrauben, Fotografieren und wieder Zusammenbauen je Nisthilfe bei 10 - 15 Minuten liegt. Anregungen anderer Nisthilfe-Pat*innen, wie Sie sich die Arbeit erleichtern können, finden Sie unter Ihre Ideen.

Wettertechnisch gibt es beim Fotografieren zu beachten:

Bei Sonnenschein kann die Folie, die Sie zum Schutz der Brutzellen auf die Brettchen gebügelt haben, beim Fotografieren spiegelt. Da dies die Qualität der Fotos beeinträchtigt, können Sie z.B. einen Regenschirm so positionieren, dass er die Spiegelung verhindert.

Bitte fotografieren Sie nicht bei Starkregen, da hierdurch Nässe in die Nisthilfen gelangen könnte.

Was passiert mit meinen Fotos sobald ich sie eingeschickt habe?

Die Fotos der Nisthilfen im Landschaftskontext, die Sie bei der Registrierung hochladen, werden zur groben Beschreibung der umgebenden Landschaft in der Datenauswertung herangezogen.

Die Fotos der Nisthilfe-Brettchen, die Sie auf einen Stick laden und uns nach den letzten Aufnahmen Ende September zuschicken, werden manuell von Expert*innen ausgewertet.

Ausgewählte Bilder werden von uns auch im Rahmen von Vorträgen und für wissenschaftliche Publikationen verwendet. Details zu den Verwendungszwecken der übermittelten Fotos entnehmen Sie bitte den entsprechenden Einverständniserklärungen, denen Sie bei der Übermittlung zustimmen können.

Selbstverständlich behalten Sie an Ihren Fotos das Nutzungsrecht und können sie für eigene Zwecke verwenden.

Darf ich meine Fotos auch für eigene Zwecke verwenden oder Dritten zur Verfügung stellen?

Ja, natürlich. Wir freuen uns sogar sehr, wenn aus Ihrem Engagement weitere Kooperationen entstehen.

Sollten Sie die Rechte für Fotos, die Sie bereits an uns übermittelt haben, anschließend an Dritte weitergeben (z.B. im Rahmen von Zeitungsbeiträgen o. Ä.), bitten wir Sie, uns darüber zu informieren. Denn diese Fotos dürfen wir dann künftig nicht mehr für unsere Vorträge oder Publikationen verwenden.

Ich möchte mehr über Wildbienen lernen! Wie stelle ich das an?

Nehmen Sie an einem unserer Bestimmungskurse teil! Die Kurse für Nisthilfe-Pat*innen sind freiwillig, kostenfrei und finden digital statt. Über die Termine 2022 informieren wir Sie auf unserer Website und per Info-Mail. Sind Sie noch nicht im Verteiler? Dann melden Sie sich per mail an nisthilfe@thuenen.de an!

Auf unserer Website finden Sie alle Kursmaterialien sowie Streckbriefe der Wildbienen, die Ihnen im Wildbienen-Monitoring in Agrarlandschaften über den Weg fliegen werden.

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